oezgueng
18-10-2005, 20:07
Hallo,
eine Frage:
Wenn man übelst übers TS2 beleidigt wird, und wenn man das aufnimmt, kann man die betroffene Person anzeigen anhand der IP?
Ausschnitt:
StGB § 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
eine Frage:
Wenn man übelst übers TS2 beleidigt wird, und wenn man das aufnimmt, kann man die betroffene Person anzeigen anhand der IP?
Ausschnitt:
StGB § 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.